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Erdbestattung


Wahlgrab

Ein Wahlgrab ist von den Angehörigen frei wählbar und wird mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung ausgesucht. Auch zu Lebzeiten kann das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab bereits erworben werden. Es gibt 1-stellige oder auch mehrstellige Wahlgräber.
In einem Wahlgrab können in der Regel neben einem Sarg auch noch mehrere Urnen beigesetzt werden. Dies ist jedoch vom jeweiligen Friedhof abhängig. Die Pflege des Grabes kann von den Anghörigen übernommen, oder bei einer ansässigen Gärtnerei in Auftrag gegeben werden.


Reihengrab

Bei einem Reihengrab ist die Grablage nicht wählbar. Diese Gräber werden der Reihe nach vergeben. In einem Reihengrab kann nur ein Sarg beigesetzt werden, ein Wiedererwerb ist nach Ablauf der Ruhefrist nicht möglich. Die Pflege des Grabes kann von den Anghörigen übernommen, oder bei einer ansässigen Gärtnerei in Auftrag gegeben werden.


Rasenreihengrab

Ein Rasenreihengrab wird als Rasenfläche angelegt und von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gepflegt. Das Grab muss mit einer Platte, einem Stein oder einer Stele gekennzeichnet werden. Zur Ablage von Blumenschmuck gibt es eigens dafür vorgesehene Flächen. Blumenschmuck auf dem Grab selbst ist nicht erlaubt.


Anonymes Reihengrab

Hierbei erfolgt die Beisetzung in einer namenlosen Grabstätte. Auf einigen Friedhöfen gibt es Stelen, an denen man ein Namensschild anbringen lassen kann. Zur Ablage von Blumenschmuck gibt es eigens dafür vorgesehene Flächen. Blumenschmuck auf dem anonymen Grabfeld ist nicht erlaubt.


Urnenbestattung


Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab kann, wie das Erdwahlgrab, von den Angehörigen frei ausgewählt werden. Dies erfolgt mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung. Auch zu Lebzeiten kann das Nutzungsrecht an einem Urnenwahlgrab bereits erworben werden. In einem Urnenwahlgrab können in der Regel mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Pflege des Grabes kann von den Angehörigen übernommen, oder bei einer ansässigen Gärtnerei in Auftrag gegeben werden.


Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrab wird der Reihe nach vergeben. Eine Auswahl ist nicht möglich. In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne beigesetzt werden, ein Wiedererwerb ist nach Ablauf der Ruhefrist nicht möglich. Die Pflege des Grabes kann von den Angehörigen übernommen, oder bei einer ansässigen Gärtnerei in Auftrag gegeben werden.


Urnenrasenreihengrab

Ein Urnenrasengrab wird als Rasenfläche angelegt und von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gepflegt. Das Grab muss mit einer Platte, einem Stein oder einer Stele gekennzeichnet werden. Zur Ablage von Blumenschmuck gibt es eigens dafür vorgesehene Flächen. Blumenschmuck auf dem Grab selbst ist nicht erlaubt.


Anonymes Urnenreihengrab

Hierbei erfolgt die Beisetzung in einer namenlosen Grabstätte. Auf einigen Friedhöfen gibt es Stelen, an denen man ein Namensschild anbringen lassen kann. Zur Ablage von Blumenschmuck gibt es eigens dafür vorgesehene Flächen. Blumenschmuck auf dem anonymen Grabfeld ist nicht erlaubt.


Anonymes Aschestreu- und Aschegrabfeld

Auf manchen Friedhöfen ist es möglich Asche auf einem Streufeld oder unter einer Rasenfläche verstreuen zu lassen. Hierzu muss der Verstorbene zu Lebzeiten eine eigenhändige, schriftliche Verfügung verfasst haben. Eine Möglichkeit der Namenskennzeichnung gibt es an dieser Grabstätte nicht.


Seebestattung

Eine Seebestattung kann in der Nord- oder Ostsee, aber auch in allen anderen Weltmeeren, in einer dafür vorgesehenen Urne, erfolgen. Diese Art der Bestattung ist mit oder ohne Angehörige möglich und wird, nach Erledigung aller Formalitäten, von einer Reederei vorgenommen.


Baumbestattung

In einer Urne aus biologisch abbaubarem Material, wird die Asche an der Wurzel eines Baumes beigesetzt. Es gibt entsprechende Waldfriedhöfe, die eigens für solch eine Bestattung angelegt wurden. Am Baumstamm kann eine Namenstafel angebracht werden, oder man beschriftet einen Steinfindling mit dem Namen des Verstorbenen.

 

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